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   OLG Hamm, 23.10.2003 - 21 U 58/03   

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https://dejure.org/2003,8416
OLG Hamm, 23.10.2003 - 21 U 58/03 (https://dejure.org/2003,8416)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.2003 - 21 U 58/03 (https://dejure.org/2003,8416)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 21 U 58/03 (https://dejure.org/2003,8416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 640 Abs. 1 § 632a; MaBV § 3 Abs. 2
    Bezugsfertigkeit einer Eigentumswohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstmaliges Bestreiten der Abnahme in zweiter Instanz verspätet! (IBR 2004, 113)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 552 (Ls.)
  • BauR 2004, 690
  • ZfBR 2004, 271 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2003 - 21 U 58/03
    Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Beklagte ist bezogen auf ihre Person auch ohne Beteiligung der anderen Wohnungseigentümer wirksam, da die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch jeden Wohnungseigentümer einzeln mit Folgen jeweils nur für ihn vorzunehmen ist (BGH BauR 1985, 314, 316; Werner/Pastor, a.a.O., Rdn. 507).
  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 24 U 150/04

    Wenn es auf der Baustelle nicht weiter geht

    Dazu muss - mit Ausnahme der Außenanlage und der Beseitigung von Mängeln, die nicht die Sicherheit des Wohnens beeinträchtigen - das gesamte Objekt fertig gestellt sein (OLG Hamm, NJOZ 2004, 832; Koblenz OLGR 2003, 105; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rdnr. 1235).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2012 - 23 U 112/11

    Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!

    Die vom Bauträger geschuldete Leistung entgegenzunehmen und über ihre Ordnungsgemäßheit zu befinden, ist allein Sache der Erwerber, denen es überlassen bleiben muss, den zur Abnahme Berechtigten jederzeit selbst frei zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.1985, VII ZR 72/84, BauR 1985, 314; OLG Koblenz , Urteil vom 17.10.2002, 5 U 263/02, BauR 2003, 546, dort Rn 85; OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2003, 21 U 58/03, BauR 2004, 690; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 507; Kniffka, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 11. Teil, Rn 238 mwN).
  • OLG Stuttgart, 25.02.2015 - 4 U 114/14

    Erwerbsvertrag über Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer Klausel über die bereits

    Da die Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums durch den jeweiligen Erwerber erfolgen muss (BGH NJW 1985, 1551 [1552]; OLG Hamm BauR 2004, 690 [691]), hat diese nur Folgen für den einzelnen Erwerber und wirkt nicht für die übrigen Erwerber (Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl. 2015, Rn. 507; Koeble in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 11. Teil Rn. 237 - 238).
  • KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18

    Bauträgervertrag über eine zu errichtende Eigentumswohnung: Geltendmachung der

    Die Parteien des Kaufvertrages haben damit den Begriff der Bezugsfertigkeit dahingehend definiert, dass dem Erwerber der Bezug zugemutet werden kann und das Objekt mit Ausnahme der Außenanlagen und der Beseitigung von Mängeln, die die die Sicherheit des Wohnens nicht beeinträchtigen, fertiggestellt ist (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16.Aufl., Rdn. 1619; OLG Hamm, NZM 2007, 813, 816; NJOZ 2004, 832).
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